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Kassenzahlung der Akupunktur Vor 3 Jahren untersuchte die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) die Akupunktur, und stufte sie von Klasse III in Klasse II um. 1997 stellte die Konsens-Konferenz des National Institute of Health fest, daß es klare Beweise für die Wirksamkeit von Akupunktur bei Übelkeit und Brechreiz, postoperativ und in Begleitung einer Chemotherapie, bei Schwangerschaftsübelkeit und bei postoperativen Zahnschmerzen gibt. Ferner empfahl die Kommission den Einsatz von Akupunktur als "zusätzliche Methode, als akzeptable Alternative oder als komplementäre Therapie" bei Suchterkrankungen, Kopfschmerzen, Menstruationsschmerzen, Tennisellbogen, Fibromyalgien, Rückenschmerzen, Karpaltunnelsyndrom, Asthma bronchiale und Rehabilitation nach Schlaganfällen. Die Kommission empfahl die Kostenübernahme für Akupunktur durch private Krankenversicherungen und staatliche Krankenkassen für die aufgeführten Indikationen. Die amerikanischen Medien brachten diese Nachricht in prominenter Weise, wogegen in Europa leider nur wenig präzise über diese Entwicklung berichtet wurde. Wie sieht die Situation in Deutschland aus ? Neunzig Prozent der Bevölkerung sind nach EMNID- Forschungen von der Wirksamkeit der Naturheilverfahren überzeugt, und 60 Prozent erwarten von ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung für alternative Heilmethoden. Im jetzt veröffentlichten Jahresbericht räumt das Berliner Bundesversicherungsamt (BVA) ein, daß die sanfte Medizin im Trend liege und den Wünschen vieler Menschen entgegenkomme. "Die Versicherten tendieren zunehmend dahin, stärker als bisher die naturkundliche Medizin in Anspruch zu nehmen", schreibt der BVA-Präsident Rainer Daubenbüchel im neuen Tätigkeitsbericht der obersten Aufsichtsbehörde der Krankenkassen. Private Kassen: Die privaten Krankenversicherungen haben vor etwa 2 Jahren die Akupunktur bei Schmerzen in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Das Gutachten der National Institutes of Health Kommission zeigte mit großer Deutlichkeit, daß Akupunktur bei zahlreichen Erkankungen z.B. Emesis oder Asthma bronchiale ähnlich wirksam und auch ähnlich gut belegt ist wie bei schmerzhaften Erkrankungen. Deshalb ist die Beschränkung der Akupunktur durch die privaten Krankenversicherungen nicht begründbar und wird sicher bald juristisch aufgehoben. Gesetzliche Kassen: Überaus positive Ergebnisse zeigten aber die Zwischenergebnisse einer Studie des Bundesverbandes der Innungskrankenkassen. Ziel der Studie war es, die Wirksamkeit und die Kosten-Nutzen Relation der Akupunktur zu prüfen. Beteiligt am Modellprojekt der IKK waren 802 Ärzte und 3.480 Patienten aus drei Bundesländern. Die vorläufige Auswertung von 1.424 Patienten durch ein Freiburger Universitätsinstitut zeigte eine Reduzierung der Schmerzen bei 84,1% der akupunktierten Patienten. Die Hauptdiagnosen waren Kopfschmerzen, Migräne und Rückenschmerzen. Durchschnittlich litten die Patienten seit 8 Jahren an Ihren Beschwerden. DieKosten der Akupunkturbehandlung waren nach Schätzung der IKK 30% geringer als die einer konservativen Therapie. Die IKK fordert aufgrund dieser positiven Therapieergebnisse die Aufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch haben die gesetzlichen Krankenkassen in den zurückliegenden Monaten die Erstattungen für Akupunkturbehandlungen deutlich eingeschränkt. Dies liegt an der stark gestiegenen Anzahl von Erstattungsanträgen. Nutzen für Patienten: Welchen Nutzen haben Patienten wirklich von Naturheilverfahren? Unter der Federführung der Hochschuleinrichtung mit dem Namen "Münchener Modell" erforschen vier Kliniken seit 1994 im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Krankenkassenverbände und mit Unterstützung des bayerischen Sozialministeriums Nutzen und Grenzen der Naturmedizin. Erstes Ergebnis: Manche Naturheilverfahren sind wirksamer als bisher bekannt war. Bei einigen Krankheiten übertreffen sie sogar schulmedizinische Maßnahmen. Zweites Ergebnis: Der Erfolg ist von Dauer; zwischen 70 und 84 Prozent der Patienten gaben auch ein Jahr nach der stationären Behandlung mit Naturheilverfahren eine Besserung ihrer Hauptbeschwerden an. Drittes Ergebnis: Bei den behandelten Patienten nahm der Verbrauch von Medikamenten deutlich ab. Viertes Ergebnis: Auch ein Jahr nach der Entlassung gaben über 70 Prozent der Patienten an, sich noch vollwertig zu ernähren - so wie sie es in den Kliniken gelernt hatten. Daraus folgt als fünftes Ergebnis: Naturheilkundliche Behandlung macht sich bezahlt - für Patienten, Krankenkassen und die Solidargemeinschaft. Auch bei Arzneimitteln geht der Trend in Richtung "sanfte Medizin". Aktuellstes Beispiel: der Einsatz von Weihrauch bei chronisch entzündlichen Krankheiten wie Colitis ulcerosa, Morbus Crohn oder chronischer Polyarthritis. Außerdem kann Weihrauch H15, so die Erkenntnis von Neurochirurgen, auch Ödeme bei Hirntumoren um bis zu 80 Prozent reduzieren. Dennoch wird die chinesische Arzneimitteltherapie bisher noch von keinen Kassen bezahlt. Es zeichnen sich also folgende Ergebnisse ab:
Nachfolgend finden Sie einige der bekannteren Kassen die Akupunktur ganz oder teilweise bezahlen:
Dr.Wolfram Stör (DÄGfA) sagte in einem Interview mit der Ärzte-Zeitung zum Thema "Vergütung der Akupunktur: "Die Akupunktur muß entsprechend vergütet sein. Auch das Erstgespräch. Denn es geht eben nicht, daß man ohne mit dem Patienten zu reden nur ein paar Nadeln setzt. Es muß die Krankengeschichte sehr genau mit allen Facetten aufgenommen werden. Und das geht auch. Die GOÄ honoriert für eine durchschnittliche Akupunktur 90 Mark mit dem Schwellenwert. Und das ist eine ganz ordentliche Honorierung. Wenn ich für den Patienten zwanzig Minuten brauche, ist das ein ganz vernünftiger Satz. Das ist nicht üppig, aber durchaus angemessen und muß auch nicht beklagt werden. Besonders wenn man dann noch für längere Untersuchungen oder biografische Anamnesen Ziffern im Analogverfahren hinzunimmt. Nur es darf die Akupunktur nicht geringer bewertet werden. Mit dreißig Mark Zuschuß, so wie sich das möglicherweise die Krankenkassen vorstellen, ist keine vernünftige Akupunktur zu machen." Wer nun wissen möchte ob seine, hier nicht aufgelistete Krankenkasse die Akupunktur zahlt kann -laut Internet- Informationen und Rat gibt am Kompass-Telefon von Frau Dr. med. Ulrike Stebner aus dem Anwaltsbüro Stebner bekommen. Die auf Naturheilverfahren spezialisierte Ärztin steht seit September 98 jeden Montag von 17 bis 20 Uhr unter der Kompass-Nummer 0190-88 66 55 (6 Pf/Min) für Fragen hierzu zur Verfügung (Angaben ohne Gewähr). Informationen über die gesetzlichen Veränderungen und Folgen der Gesundheitsreform finden Sie auch unter: http://naturheilkunde-online.de/aktuelles/Regierung.htm und http://naturheilkunde-online.de/politik/GKVNov-98.htm in der Naturheilkunde-Online-Page. |
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